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Freundschaftsfliegen
21.06.2025
Vintage Nitro Day
Flugordnung
1. Es dürfen Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren mit Eigenantrieb (ausgenommen Raketenantrieb) bis 25 kg und Modellhubschrauber mit Verbrennungsmotor bis 25 kg Gesamtgewicht betrieben werden, wobei der Schallpegel bei Vollast den Wert von LA= 83 dB(A) / 7m nicht überschreiten darf
2. Gleichzeitig dürfen maximal 5 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor geflogen werden.
3. Jeder Modellflugpilot ist verpflichtet die Frequenzkontrolle durchzuführen und muss zum Betrieb des Senders im Besitz einer Frequenzklammer sein (ausgenommen 2,4 GHz Systeme).
4. Jeder Pilot - auch ein Gastpilot - muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. Neuaufnahmen werden nicht mehr über den Verein versichert. Die Haftpflichtversicherung ist selbstständig beim Dachverband zu beantragen. Gastpiloten dürfen nur im Beisein von Mitgliedern fliegen.
5. Zum Starten und Landen sind ausschließlich die vorgegebenen Start- bzw. Landebahnen zu benutzen. Der Flugleiter entscheidet je nach Wetterlage welche der beiden Start- und Landebahnen in Betrieb genommen wird. Flugbetrieb auf beiden Bahnen gleichzeitig ist nicht zulässig. Die Piloten müssen die ausgewiesenen Standplätze einnehmen. Start und Landung sind dem Flugleiter und den aktiven Piloten deutlich anzusagen.
6. Der Luftraum zu den angrenzenden Wirtschaftsgebäuden ist zu meiden. Nicht überflogen werden dürfen: der Pilotenstandplatz, die Zuschauerplätze, die Parkplätze sowie die weiteren im Plan ausgewiesenen Sperrzonen.
7. Bei landwirtschaftlichen Arbeiten oder Aufenthalt von Personen auf Grundstücken im Flugsektor innerhalb eines Abstandes von 100 m von der Start- und Landebahn in Start- und Landerichtung und 50 m von der seitlichen Begrenzung der Start- und Landebahn in Start- und Landerichtung und 50 m von der seitlichen Begrenzung der Start- und Landebahn ist der Flugbetrieb einzustellen.
8. Das Überfliegen von Grundstücken, auf denen sich Personen aufhalten, ist nur unter Einhaltung einer Sicherheitsmindesthöhe von 50 m zulässig. Von Personen auf Wegen ist seitlich und in der Höhe ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.
9. Kunstflug, der Tiefflugfiguren enthält, darf nur im Luftraum über der Start- und Landebahn und den Einflugschneisen ausgeführt werden; Hierbei darf sich im Luftraum kein anderes Flugmodell befinden und das Gelände darunter muss frei von Personen und Fahrzeugen sein.
10. Die Betriebszeiten für erlaubnispflichtige Modelle* werden wie folgt festgelegt:
während der Sommerzeit:
Werktags 9:00 Uhr – 20:00 Uhr spätestens bis 30 Min. vor Sonnenuntergang
Sonn- und Feiertags 9:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 20:00 Uhr, spätestens bis 30 Min. vor Sonnenuntergang.
während der Winterzeit:
Werktags 9:00 - 30 Min. vor Sonnenuntergang,
Sonn- und Feiertags 9:00 –12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 30 Min. vor Sonnenuntergang.
11. Bei erlaubnispflichtigem* Flugbetrieb ist ein Flugleiter einzusetzen, der den Flugbetrieb überwacht und - falls notwendig- ordnend eingreift. Der Flugleiter darf nicht aktiv am Flugbetrieb teilnehmen. Den Anweisungen und Entscheidungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Das Nichtbefolgen kann ein Platzverweis nach sich ziehen.
* Erlaubnisfrei sind Modelle unter 5 kg Abfluggewicht. Alle anderen Modelle sind erlaubnispflichtig und unterliegen den unter 10. und 11. genannten Regelungen.
12. Jedes Vereinsmitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass Verunreinigungen unverzüglich beseitigt werden und das Flugplatzgelände in ordentlichem Zustand hinterlassen wird.
13. Aus Sicherheitsgründen sind alle Hunde bei Flugbetrieb an der Leine zu führen.
14. Jeder Pilot ist verpflichtet die Flugordnung, die Disziplin- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
15. Bei Verstößen gegen die Flugordnung oder Nichtbeachten der Anweisungen des Flugleiters kann eine Abmahnung erteilt werden.
Wyhl- Forchheim, im Februar 2025
Der Vorstand